Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Informationen zum Anerkennungsprozess
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Vorgehen bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Universitäten im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob die anzuerkennende Leistung thematisch in die Mikroökonomik, Spieltheorie oder Experimentelle Wirtschaftsforschung fällt und die Anerkennung für keine Leistung am KIT erfolgen soll, für die ein anderer Veranstaltungsverantwortlicher oder Modulkoordinator (z.B. Prof. Puppe bei Social Choice Theory) zuständig ist. Andernfalls (z.B. bei Anerkennung makroökonomischer, finanzwissenschaftlicher oder BWL-Veranstaltungen) wenden Sie sich bitte an die entsprechenden PrüferInnen an Lehrstühlen der Fakultät, die diese Themenbereiche abdecken.
Bitte senden Sie das Anerkennungsgesuch zusammen mit den nachfolgend genannten Unterlagen in einer E-Mail an das Lehrstuhl-Sekretariat: io∂econ.kit.edu
Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt:
- Vollständig ausgefülltes Formular „Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen“ der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (nach dem erfolgreichen Absenden des Onlineformulars lässt sich der Antrag als PDF exportieren, diese bitte per Mail weiterleiten)
- Für jede anzuerkennende Veranstaltung die offizielle Kursbeschreibung (Syllabus), aus der folgende Informationen hervorgehen:
- Verwendete Literatur
- Inhaltliche Beschreibung und Themen
- Veranstaltungsumfang
- Veranstaltungsniveau (Bachelor, Master, PhD)
Learning Agreements nach dem Auslandsaufenthalt:
- Vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung“ der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- Für jede anzuerkennende Veranstaltung die offizielle Kursbeschreibung mit den bereits oben geforderten Informationen oder einen Scan Ihrer bereits unterschriebenen Anerkennungsvereinbarung.
- Notenbestätigung/Transcript (verifizierbar oder persönlich im Lehrstuhl-Sekretariat vorzulegen)